Mitgliedschaft
1. Aufnahme
Die Aufnahme in den Modellflugverein „Otto Lilienthal“ e.V. Sömmerda erfolgt mit einem Antragsformular (beim Vorsitzenden zu erfragen). Die Probezeit beträgt 1 Jahr vom Aufnahmedatum an. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme in den Verein. Die Kosten für die Aufnahme und die Mitgliedschaft sind anschließend dargelegt. Für die Nutzung des Vereinsflugplatzes zwecks Modellflugs ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Es besteht die Möglichkeit, sich über unseren Verein zu versichern (Versicherung im DMFV). Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Kündigung bis spätestens 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr.
2. Beiträge
Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Mitgliedergruppen (Prozent) | Jahresbeitrag | Monatsbeitrag | |
---|---|---|---|
a) | Erwachsene (100 %) | 50,00 € | 4,20 € |
b) | Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre (50 %) | 25,00 € | 2,10 € |
c) | Schüler, Studenten, Azubis, Wehr-dienst-/ Zivildienstleistende ab 18 Jahre (50 %) | 25,00 € | 2,10 € |
d) | Ehepartner und gleichgestellte Partnerschaften (150 %) | 75,00 € | 6,30 € |
e) | fördernde und passive Mitglieder (50 %) (oder nach Vereinbarung) | 25,00 € | 2,10 € |
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 120,00 € (100%) pro Mitglied. Entsprechend der prozentualen Staffelung der im Punkt 2 dargestellten Mitgliedergruppen (a bis e) erhöht bzw. verringert sich die Aufnahmegebühr. Ehrenmitglieder und passive Mitglieder sind zur Entrichtung einer Aufnahmegebühr nicht verpflichtet.
Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren im 8. Kalendermonat des laufenden Jahres für das nächste Kalenderjahr eingezogen.
Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
3. Sonstige Verpflichtungen
Jedes aktive Mitglied muss pro Jahr 7,5 Arbeitsstunden leisten. Dazu zählt die Pflege der vereinseigenen Anlage, Unterstützung von vereinseigenen Veranstaltungen und die Stunden des 2. Pflichtarbeitseinsatzes bei zwei geleisteten Einsätzen. Nicht abgeleistete Stunden werden mit 10,00 € pro Stunde berechnet. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar. Schwerbeschädigte ab 50% Schwerbeschädigtengrad (Nachweis über Schwerbeschädigtenausweis) müssen keine Arbeitsstunden leisten. Für Nichtanwesenheit eines Vereinsmitgliedes an beiden Pflichtarbeitseinsätzen wird am Jahresende eine Gebühr von 20,00 € erhoben.